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CE-Kennzeichnung gilt auch für RoHS

Ab dem 22.7.2017 müssen „industrielle Überwachungs-und Kontrollgeräte“ die ElektroStoffV (RoHS) erfüllen. Gefährliche Substanzen dürfen gewisse Grenzwerte nicht überschreiten. Zusätzlich ist diese Verordnung ein Bestandteil der CE-Kennzeichnung und somit muss die Einhaltung in der EU-Konformitätserklärung bescheinigt werden

ATEX neue Normausgabe! Was ist zu tun?

Das Regelwerk fordert von den Herstellern, dass deren Produkte dem aktuellen Stand der Technik (Normung) entsprechen. Was ist zu tun? Normen genau kennen und Änderungen herausfiltern! Betreffen die Änderungen überhaupt mein Produkt? Was wird bisher erfüllt - was nicht? Erforderliche Maßnahmen festlegen!

Erhöhte Sicherheit-"e" / EN 60079-7:2014

Die EN 60079-7:2007 für erhöhte Sicherheit-„e“ ist mit der neuen Ausgabe-2014 aktualisiert worden. Wesentliche Änderungen sind: neue Anforderungen an LEDs und Umrichter sowie die „U“-Kennzeichnung im Inneren des Gehäuses .Die neue Kennzeichnung ist „e“ in „eb“. Zusätzlich wurden die Anforderungen für die Zündschutzart „nA“ von EN 60079-15 in diese Norm integriert. Für Kategorie 3G gibt es außer der neuen Kennzeichnung- „nA“ in „ec“ nur geringe Änderungen. Somit verbleibt in der EN 60079-15 nur noch die Schwadensicherheit-„nR“. Es ist davon auszugehen, dass diese Norm auch bald angepasst wird. Die EN 60079-7:2007 ist noch bis zum 31.7.18 gültig

Nichtelektrische Betriebsmittel:EN 80079-36, -37

Die Normung für nichtelektrische Betriebsmittel (EN 13463-1) ist grundlegend überarbeitet und in die EN 80079-36:2016 übertragen worden. Es gibt nur geringe Änderungen außer bei der Kennzeichnung der Zündschutzarten: zusätzlich das Kürzel „Ex“ ;einheitliche Zündschutzart-„h“; für Staub-„IIIA,B,C“ sowie die EPLs- „Ga,b,c“ und „Da,b,c“. Die Zündschutzarten „c,b,k“ (EN 13463-5/-6-/8) sind nun in einer Norm - EN 80079-37:2016 zusammengefasst. Außer der Kennzeichnung( „c,b,k“ à „h“) gab es nur geringe Änderungen. Die EN 13463-1/-5/-6-/8 sind ist noch bis zum 31.10.19 gültig.